ANÜ-Rechner: Freelancer vs. Arbeitnehmerüberlassung

Vergleich Freelancer/GmbH vs. ANÜ-Angestellter - was musst du fordern, um bei Arbeitnehmerüberlassung dasselbe Netto zu erhalten?

  • Steuerjahr 2026
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  • Komplett kostenfrei - ohne Angabe von persönlichen Daten

Deine berufliche Situation

€/h
h
Tage

Als Sonderausgabe vom Einkommen absetzbar

€/Monat
€/Jahr

Als Freelancer

Jahresumsatz176.000 €
Private KV (500 €/Monat)-6.000 €
Zu versteuerndes Einkommen170.000 €
Einkommensteuer-60.292 €
Solidaritätszuschlag-3.316 €
Netto-Jahreseinkommen106.392 €
Netto/Monat8.866 €

Als ANÜ-Angestellter

Benötigtes Brutto-Jahresgehalt

188.036 €

107 €/h bei 220 Tagen × 8 h

Nicht eingerechnet: Als ANÜ-Angestellter erhältst du zusätzlich bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen) und ggf. Weihnachts-/Urlaubsgeld - das faire Brutto könnte daher etwas niedriger ausfallen.

Als ANÜ immer SV-pflichtig

KV-Beitrag (8,15%)-5.685 €
PV-Beitrag (2,3%)-1.604 €
RV-Beitrag (9,3%)-9.430 €
ALV-Beitrag (1,3%)-1.318 €
Zu versteuerndes Einkommen169.999 €
Einkommensteuer-60.291 €
Solidaritätszuschlag-3.316 €
Netto-Jahreseinkommen106.392 €
AG-Sozialabgaben18.212 €
Gesamtkosten für Arbeitgeber206.248 €

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Wichtige Hinweise zu ANÜ

Equal Pay nach § 8 AÜG: Nach 9 ununterbrochenen Monaten ANÜ beim selben Entleiher hast du Anspruch auf dasselbe Entgelt wie die Stammbelegschaft. Durch einen Tarifvertrag kann dieser Zeitraum auf bis zu 15 Monate ausgedehnt werden.

Überlassungshöchstdauer § 1 Abs. 1b AÜG: ANÜ ist auf 18 Monate bei demselben Entleiher begrenzt. Bei längeren Projekten muss der Einsatz enden oder in ein direktes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden, sofern kein Tarifvertrag eine Verlängerung erlaubt.

Keine Steuerberatung - alle Angaben ohne Gewähr, Näherungsformeln für 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Steuerberater.