ANÜ-Rechner: Freelancer vs. Arbeitnehmerüberlassung
Vergleich Freelancer/GmbH vs. ANÜ-Angestellter - was musst du fordern, um bei Arbeitnehmerüberlassung dasselbe Netto zu erhalten?
- Steuerjahr 2026
- Alle Daten bleiben bei dir - wir speichern nichts
- Alle Berechnungen laufen lokal in deinem Browser
- Komplett kostenfrei - ohne Angabe von persönlichen Daten
Deine berufliche Situation
Als Sonderausgabe vom Einkommen absetzbar
Als Freelancer
Als ANÜ-Angestellter
Benötigtes Brutto-Jahresgehalt
188.036 €
≈ 107 €/h bei 220 Tagen × 8 h
Nicht eingerechnet: Als ANÜ-Angestellter erhältst du zusätzlich bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen) und ggf. Weihnachts-/Urlaubsgeld - das faire Brutto könnte daher etwas niedriger ausfallen.
Als ANÜ immer SV-pflichtig
Lass dich nicht unter Wert verkaufen.
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Jetzt bessere Projekte findenWichtige Hinweise zu ANÜ
Equal Pay nach § 8 AÜG: Nach 9 ununterbrochenen Monaten ANÜ beim selben Entleiher hast du Anspruch auf dasselbe Entgelt wie die Stammbelegschaft. Durch einen Tarifvertrag kann dieser Zeitraum auf bis zu 15 Monate ausgedehnt werden.
Überlassungshöchstdauer § 1 Abs. 1b AÜG: ANÜ ist auf 18 Monate bei demselben Entleiher begrenzt. Bei längeren Projekten muss der Einsatz enden oder in ein direktes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden, sofern kein Tarifvertrag eine Verlängerung erlaubt.
Keine Steuerberatung - alle Angaben ohne Gewähr, Näherungsformeln für 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Steuerberater.